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Überbrückungshilfe III

12.02.2021 11:10 von Thomas Grötsch

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Überbrückungshilfe III freigeschaltet sowie der FAQ-Katalog

(https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html)

 

veröffentlicht wurde.

Nachfolgend finden Sie auszugsweise Eckpunkte der Überbrückungshilfe III :

-          Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle Unternehmen aller Branchen die im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent zum jeweiligen Vergleichsmonat im Jahr 2019 erlitten haben.

-          Zum Stichtag 31.12.2020 muss mindestens ein Beschäftigter beschäftigt worden sein. Ausnahmen gelten für z.B. GbR und Einmann-Gesellschaften, sofern hier ein Gesellschafter im Haupterwerb für die Gesellschaft tätig ist.

-          Vom Antrag für November und Dezember 2020 sind diejenigen Unternehmen ausgeschlossen, die November-/ und Dezemberhilfe erhalten haben.

-          Weiterhin sind Unternehmen u.a. nicht antragsberechtigt, die nach dem 30.04.2020 gegründet wurden. Hiervon ist die Fortführung eines Unternehmens durch einen Nachfolger ausgenommen.

-          Die förderfähigen Fixkosten entnehmen Sie bitte der Nummer 2.4 der FAQ

-          Höhe der Überbrückungshilfe III:

o   40 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und unter 50%

o   60 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%

o   90 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 70%

-          Für folgende Bereiche sind Besonderheiten zu beachten:

o   Veranstaltungs- und Kulturbranche

o   Reisebranche

o   verbundene Unternehmen

-          Es kann nur ein Antrag für den gesamten Zeitraum gestellt werden. Änderungen oder Ergänzungen sind derzeit nicht möglich.

-          Bis zum 30.06.2022 hat eine Schlussabrechnung mit den tatsächlichen Werten zu erfolgen. Aus dieser Schlussabrechnung können sich Nachzahlungen und Erstattungen für die einzelnen Fördermonate ergeben.

 

Die vorgenannte Übersicht ist nicht vollständig und nur auszugsweise dargestellt. Alle Details, Besonderheiten oder Einzelfragestellungen entnehmen Sie bitten den FAQ.

 

Melden Sie sich bei Ihrem steuerlichen Berater /  Wirtschaftsprüfer, dieser wird Sie entsprechend unterstützen!

 

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.

 

Mit besten Grüßen

Thomas Grötsch e.K.                      

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