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11.01.2021 08:19 von Thomas Grötsch
12.11.2020 08:24 von Ulrike Münzberg-Niemann
Weiterlesen … Kampagne Gewalt gegen Frauen "Orange the World - orange your City"
04.11.2020 12:20 von Thomas Grötsch
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Appell der Landesregierung: Auf sämtliche Kontakte verzichten, die nicht zwingend notwendig sind.
Kernpunkt der Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sind die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum: Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur noch mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig (unabhängig vom Ort des Treffens). Ausnahmen sind möglich zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder von pflegebedürftigen Personen. So können beispielsweise zwei Haushalte die Betreuung der jeweiligen Kinder gemeinsam sicherstellen. Es sollte sich dabei möglichst jeweils um einen festen, nicht wechselnden Haushalt handeln. Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) erklärte dazu: „Die Regeln ermöglichen, dass Kinder betreut und insbesondere hilfsbedürftige Menschen besucht und unterstützt werden können. Das ist wichtig und richtig. Auf private Treffen, die auch verschoben werden können, sollten wir alle aber angesichts der aktuellen Situation in den nächsten drei Wochen dringend verzichten.“
Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe dürfen weiterhin von zwei registrierten Personen besucht werden – diese müssen jetzt zum Besuch ein höchstens 24 Stunden altes negatives Corona-(Schnell-)Testergebnis vorlegen.
Diese dürfen nur dann geöffnet bleiben, wenn dies für die Aufrechterhaltung der betrieblichen Abläufe erforderlich ist, beispielsweise in Kliniken.
Die können unter bestimmten Bedingungen bestellte Medien ausgeben bzw. ausgeliehene zurücknehmen (Click und Collect)
Insgesamt schreibt die neue Landesverordnung die seit Mitte Dezember geltenden Lockdown-Bestimmungen fort. Damit bleiben viele Geschäfte ebenso geschlossen wie Gaststätten und Freizeiteinrichtungen. Das gilt weitgehend auch für Schulen und Kitas, die aber Notbetreuungen anbieten. Präsenzunterricht an Schulen gibt es für Abschlussklassen.
Da aufgrund der Verbreitung von Mutationen des Virus‘ oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko aus Risikogebieten besteht, wurde auch die Quarantäneverordnung angepasst. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Maßnahmen wird wieder eine Testpflicht bei der Einreise aus Risikogebieten eingeführt. Ziel dieser bundesweiten Maßnahme ist es, Einträge durch Virus-Mutationen möglichst frühzeitig zu erkennen. Reiserückkehrer können sich (kostenpflichtig) an den bestehenden Teststationen der Kassenärztlichen Vereinigung im Land testen lassen.
Nicht enthalten in der Verordnung ist die ebenfalls von Bund und Ländern beschlossene Begrenzung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer für Einwohner in extremen Hotspots. Diese Regel wird aber in den Maßnahmenkatalog eines bestehenden Erlasses aufgenommen, der für Kreise und kreisfreie Städte mit über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vorgesehen ist. Was von diesen Maßnahmen konkret umgesetzt wird, werde in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium entschieden, sagte Ressortchef Heiner Garg (FDP).
Die nächsten Impftermine werden morgen vergeben. Das Ministerium plant für diese Runde 19 600 neuen Termine für die Impfzentren. Bisher waren es 15.000 pro Woche. Morgen ab 8 Uhr werden Impf-Termine für die Woche vom 18. bis 24. Januar vergeben. Die Anmeldung ist entweder online unter www.impfen-sh.de möglich oder telefonisch unter 116117 sowie einer zweiten, zusätzlich geschalteten Hotline 0800 455 655 0 .
Die Verordnungen treten heute, am 11. Januar 2021 in Kraft – sie gelten bis einschließlich
Sonntag, 31. Januar 2021.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210108_CoronaVO.html
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Bleiben Sie positiv und vor allen Dingen gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Grötsch e.K.
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
nach Abstimmung mit weiteren Veranstaltungen und unter Berücksichtigung der Feiertage
und etwaiger Großsportveranstaltungen haben wir den
Termin für 2021 auch in Zeiten von Corona festgelegt.
Das 15. Rapsblütenfest soll in Gettorf am
16. Mai 2021
von 10.00 bis 18.00 Uhr stattfinden.
Die
9. Open-Air Party soll erneut
am Vorabend, dem 15. Mai 2021 von
18.30 Uhr bis 23.30 Uhr von uns ausgerichtet werden.
Wir freuen uns mit unseren treuen Unterstützern und Partnern ein entspanntes Fest genießen zu können.
Nach dem Motto „Save The Date“ freue ich mich auf eine bis dahin gute Zeit,
bitte um Kenntnisnahme und bleiben Sie alle gesund!
Rieke Buchholz
Herzlichen Glückwunsch!
In einer kleinen Zeremonie wurde gleichzeitig Mareike Much zur 14. Rapsblütenkönigin gekrönt.
In ihrem neuen maßgeschneiderten Kleid von Ina Giernas Couture sieht sie toll aus.
Danke Ina und auch Dank an www.Rabella-Couture.de aus Altenholz, Inhaber Dany Fouad Al Turk, der das Cape gestickt hat.
Und großen Dank an die Gärtnerei Fester für den sensationellen Schmuck und die 1a Zepter. Ein Traum Daanke....
Und liebe Ann-Kathrin Scheffler nochmals herzlichen Dank für dein Engagement in den letzten zwei Jahren!
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25.05.2020 - shz.de
Rapsblütenfest Gettorf: Rieke Buchholz ist neue Prinzessin, Mareike Much, die Königin
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Sehr geehrte Damen und Herren,
es wurde die zentrale E-Mail Adresse corona@lr.landsh.de eingerichtet, an welche die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen ihre Fragen senden können. Die E-Mails werden dann vorsortiert und in die richtigen Kanäle bzw. Häuser/Ministerien verteilt oder wo möglich, direkt beantwortet.
Auch die Wirtschaftsförderung ist am Ball.
https://archive.newsletter2go.com/?n2g=yl6a5yyr-h2rc9ko3-frv
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